
Eine Abschreibung auf immaterielle Anlagen ist eine Wertminderung der immateriellen Vermögensgegenstände, welche sich aus der Verteilung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten auf die Perioden der voraussichtlichen Nutzung oder aus der Wertangleichung zum Bilanzierungsstichtag ergibt. Aus Konsolidierungssicht bedeutend sind die Abschreibungen ...
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